Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verteidigung von Individualpersonen im Insolvenzstrafrecht. rixe.law verfügt über jahrelange Expertise in sog. „MiZi-Verfahren“, in denen die Akten eines Insolvenzverfahrens per Automatismus durch das Insolvenzgericht an die Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Die daraufhin regelhaft erhobenen insolvenzstrafrechtlichen Vorwürfe gegen die (ehemaligen) Organe reichen von der Insolvenzverschleppung über Banktrott-, Untreue- und Betrugstaten bis hin zur Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Insolvenzstrafrecht
mehr erfahren...
- Unternehmensvertretung
- Verteidigung & Beratung von Einzelpersonen in allen Bereichen des Insolvenzstrafrechts, u.a.:
- Insolvenzverschleppung
- Bankrott
- Untreue
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Geldwäsche
mehr erfahren...
- Unternehmensvertretung
- Vertretung von Verpflichteten gem. § 2 GWG
- Verteidigung & Beratung von Einzelpersonen
- Beratung im Zusammenhang von Verdachtsmeldungen gem. § 43 GWG
- Schulungen
- Regelwerke
rixe.law verteidigt in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdachts und berät Verpflichtete im Sinne des § 2 Geldwäschegesetz (GwG) präventiv zu ihren Sorgfaltspflichten, Maßnahmen zu deren Einhaltung und der Abgabe von Verdachtsmeldungen. Auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Nichteinhaltung von Pflichten des GwG steht Ihnen rixe.law zur Seite.
rixe.law verteidigt und berät in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Betrug, Untreue oder Korruptionsstrafrecht, auch mit Auslandsbezug – jahrelange Erfahrung und juristische wie verfahrenstaktische Kompetenz gewährleisten, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihr Verfahren bestmöglich abgeschlossen wird. Gleiches gilt in allen weiteren Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, wie bspw. Außenwirtschaftsstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.
Die Unternehmensvertretung bei Betriebsunfällen und Wahrung Ihrer Interessen im Falle der Inanspruchnahme wegen Aufsichts- und Organisationsverschuldens gem. §§ 30, 130 OWiG liegt bei uns in vertrauensvollen Händen; die Beratung und Verteidigung bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen ist selbstverständlicher Teil unseres Tätigkeitsspektrums.
Sind Sie oder Ihr Unternehmen Geschädigter einer Straftat? Wir erstatten Strafanzeigen, übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und vertreten Sie im Rahmen des sich daran anschließenden Verfahrens.
Wirtschaftsstrafrecht
mehr erfahren...
- Unternehmensvertretung
- Individualverteidigung
- Beratung & Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts
- Beratung & Vertretung in Verfahren gem. §§ 30, 130 OWiG
- Vermögensabschöpfung
- Geschädigtenvertretung
Interne Untersuchungen
mehr erfahren...
- Sachverhaltsaufarbeitung
- Datenschutzkonforme Email-Reviews
- Mitarbeiterbefragungen
- Kommunikation & Koordination der Maßnahme und relevanten Erkenntnissen mit den Ermittlungsbehörden
Bestehen Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten in Ihrem Unternehmen, steht Ihnen rixe.law für die Durchführung einer datenschutzkonformen Internen Untersuchung einschließlich Emailreviews, Mitarbeiterbefragungen und gerichtsfester Aufarbeitung des Sachverhalts zur Verfügung.
rixe.law ermittelt die Compliance-Risiken Ihres Unternehmens, erstellt Regelwerke und E-Learning-Tools, schult und überwacht. Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern als externer Ombudsmann zur Verfügung und betreiben Ihre Whistleblowing-Hotline.
Compliance
mehr erfahren...
- Entwicklung & Implementierung von Compliance-Management-Systemen
- Regelwerke
- Compliance-Audits
- Digitale Schulungen & E-Learning
- Präsenzschulungen
- Externer Ombudsmann für Unternehmen
- Betrieb von Whistleblowing-Hotlines
Steuerstrafrecht
mehr erfahren...
- Begleitung, Beratung & Vertretung bei Nacherklärungen und Korrekturmeldungen gegenüber den Finanzbehörden
- Beratung & Vertretung in allen steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten und Verfahren
Im Zusammenarbeit mit externen Steuerexperten begleitet Sie rixe.law bei Nacherklärungen und Korrekturmeldungen gegenüber den Finanzbehörden, anschließenden Ermittlungsverfahren oder streitigen steuerstrafrechtlichen Auseinandersetzungen.
Sie oder Ihre Mitarbeiter haben eine Ladung zur Zeugenvernehmung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? rixe.law berät Zeugen zu ihren Rechten und Pflichten und begleitet sie zu ihrer Vernehmung.
Zeugenbeistand
mehr erfahren...
- Beratung & Begleitung von Zeugen zu ermittlungsbehördlichen und gerichtlichen Zeugenvernehmungen
- Beratung & Begleitung von Zeugen bei Internen Untersuchungen
Kernstrafrecht
mehr erfahren...
- Ausgewählte Bereiche des Kernstrafrechts
- Unternehmensvertretung
- Verteidigung & Beratung von Einzelpersonen
In ausgewählten Bereichen des Kernstrafrechts verteidigt rixe.law in allen Verfahrensstadien.
Die Beendigung des strafrechtlichen Verfahrens führt oftmals nicht automatisch zum Abschluss der Vorwürfe insgesamt. Im Gegenteil: Berufsrechtliche, gewerberechtliche, aufsichtsrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen drohen in der Regel erst dann, wenn das strafrechtliche Ausgangsverfahren beendet ist. Auch im Nachgang des Strafverfahrens stehen wir unseren Mandanten in solchen Situationen zur Seite.
Nebenfolgen
mehr erfahren...
- Verteidigung & Beratung in nachgelagerten Verfahren
- Berufsrecht
- Gewerberecht
- Disziplinarrecht
- Aufsichtsrecht