Dr. Nikolaus Rixe
Rechtsanwalt
Dr. Nikolaus Rixe
Rechtsanwalt
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Université de Poitiers (Frankreich) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Referendariat beim Landgericht Düsseldorf
- Wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht (Prof. Dr. Karsten Altenhain) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf von 2005 bis 2009 mit Station bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York
- Promotion zum Dr. iur. im Jahr 2009
- Rechtsanwalt in der Kanzlei VBB Rechtsanwälte seit 2009, Partner seit 2019
- Gründung rixe.law im April 2021
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
- Publikationen:
- Geldwäsche (Kap. 7) in: Böttger (Hrsg.) Wirtschaftsstrafrecht, 3. Auflage 2022 (Vorauflage: Kap. 14 in: Böttger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, 2. Aufl., 2015)
- Insolvenzstrafrecht (Kap. 4) in: Böttger (Hrsg.) Wirtschaftsstrafrecht, 3. Auflage 2022 (gemeinsam mit Renate Verjans)
- Die aktien- und strafrechtliche Beurteilung nachträglicher Anerkennungsprämien – Unter besonderer Berücksichtigung des Erfordernisses der gravierenden Pflichtverletzung, Baden-Baden 2010;
- Tagungsbericht zur WisteV-wistra-Neujahrstagung 2013 „Wirtschaftsethik und Privatisierungstendenzen des Wirtschaftsstrafrechts“ (gemeinsam mit Dr. Henner Apfel), in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiJ);
- „Fall der notwendigen Verteidigung i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO wegen drohender Einziehung“, Anm. zu AG Eggenfelden, Beschluss vom 31.05.2021, 1 Cs 502 Js 5973/21, in: jurisPR-StrafR18/2021 Anm. 2 (gemeinsam mit Isabel Felder)
- „Einziehung von Taterträgen und Vermögensarrest – normative Grenzen im Lichte des § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB. Lohnt sich Verbrechen etwa doch?“, Anm. zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2021, 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21 in: jurisPR-StrafR23/2021 Anm. 2 (gemeinsam mit Isabel Felder)
- Einziehung von aus Ersparnissen herrührenden Vermögensvorteilen bei Dritten – Neues zum Bereicherungszusammenhang im Kontext des § 73b Abs. 2 StGB?“, Anm. zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021, 3 Ws 506/21, in: jurisPR-StrafR05/2022 Anm. 2 (gemeinsam mit Annika Staack)
- „Rechtswidrigkeit der Fortführung einer Durchsuchung bei Wegfall des Anfangsverdachts“, Anm. zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.05.2022, 12 Qs 24/22, in: jurisPR-StrafR16/2022 Anm. 1 (gemeinsam mit Annika Staack)
- „Organpflichten und Allzuständigkeit in der Krise – keine Delegation auf Wirtschaftsprüfer und ressortverantwortliche (Mit-)Organe“, Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 30.05.2022, 154 Ns 73/19, in: jurisPR-StrafR 05/2023 Anm. 5 (gemeinsam mit Annika Staack)
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Düsseldorfer Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
- Verein Deutsche Strafverteidiger e.V

Dr. Nikolaus Rixe wird in der Ausgabe 2021 des Branchenreports „The Legal 500“ bei der Beratung von Einzelpersonen als insbesondere im Geldwäsche- und Insolvenzstrafrecht versiert empfohlen.
Dr. Nikolaus Rixe ist wie schon 2021 auch im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Best Lawyers 2022“ vertreten und wird im Bereich Wirtschaftsstrafrecht besonders häufig durch andere Kollegen empfohlen.
Dr. Nikolaus Rixe ist im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Best Lawyers 2022“ vertreten und wird im Bereich Steuerstrafrecht besonders häufig durch andere Kollegen empfohlen.

Dr. Nikolaus Rixe wird laut aktuellem Best Lawyers Germany Ranking in den Bereichen Criminal Defence und Criminal Tax Practice häufig von Kollegen empfohlen.

Wie schon im Vorjahr wird rixe.law auch im aktuellen Ranking der WirtschaftsWoche im Rechtsgebiet „Wirtschaftsstrafrecht“ als „TOP Kanzlei 2023“ und Dr. Nikolaus Rixe als „TOP Anwalt 2023“ empfohlen.

rixe.law wurde im 2023-er Ranking des Wirtschaftsmagazins brand eins zu einer der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht gewählt.
Stephan Bergmann
Rechtsanwalt
Stephan Bergmann
Rechtsanwalt
- Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
- Referendariat beim Landgericht Düsseldorf mit Station bei Hall & Wilcox Lawyers, Melbourne, Australien
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Unternehmensberatung Straub-Halstenberg & Kollegen und bei ITMR Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt seit Januar 2021; Schwerpunkt im Bereich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Einstieg bei rixe.law im August 2022
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Alexander Sellmayer
Rechtsanwalt
Alexander Sellmayer
Rechtsanwalt
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
- Referendariat beim Landgericht Köln
- Rechtsanwalt seit 2022 im Bereich (Wirtschafts-)Strafrecht
- Einstieg bei rixe.law im Februar 2023
- Langjähriger Profisportler in der Volleyball Bundesliga
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Publikationen:
- SpoPrax 01/2022: Die „Jena-Entscheidung“ des BGH zur Pyrotechnik in Stadien (gemeinsam mit Dr. Ingo Bott)
- SpoPrax 07/2022: Die „Beachvolleyball-Entscheidung“ des OLG Frankfurt a.M.: Zwischen Ärger über die „Verbands-Blackbox“ und wichtigen Compliance-Fingerzeigen
Annika Staack
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Annika Staack
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei rixe.law seit Dezember 2021
- Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf seit April 2022 mit Anwaltsstation bei rixe.law seit März 2023
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Publikationen:
- Einziehung von aus Ersparnissen herrührenden Vermögensvorteilen bei Dritten – Neues zum Bereicherungszusammenhang im Kontext des § 73b Abs. 2 StGB?“, Anm. zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021, 3 Ws 506/21, in: jurisPR-StrafR05/2022 Anm. 2 (gemeinsam mit Dr. Nikolaus Rixe)
- „Rechtswidrigkeit der Fortführung einer Durchsuchung bei Wegfall des Anfangsverdachts“, Anm. zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.05.2022, 12 Qs 24/22, in: jurisPR-StrafR16/2022 Anm. 1 (gemeinsam mit Dr. Nikolaus Rixe)
- „Organpflichten und Allzuständigkeit in der Krise – keine Delegation auf Wirtschaftsprüfer und ressortverantwortliche (Mit-)Organe“, Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 30.05.2022, 154 Ns 73/19, in: jurisPR-StrafR 05/2023 Anm. 5 (gemeinsam mit Dr. Nikolaus Rixe)
Jennifer Roggenfeld
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Jennifer Roggenfeld
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Ruhr-Universität Bochum
- 1. Staatsexamen im November 2021
- Repetitorin bei Alpmann Schmidt seit Oktober 2021
- Andauerndes Promotionsvorhaben zu strafprozessualen Unterbrechungen unter besonderer Berücksichtigung von Großverfahren, betreut durch Prof. Dr. Bernsmann, Ruhr-Universität Bochum, seit Februar 2022
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei rixe.law seit Oktober 2022
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Wer noch? – Karriere
rixe.law sucht kontinuierlich:
- Wissenschaftliche Mitarbeiter (mIwId) mit mindestens 1. Staatsexamen in Teilzeit I promotionsbegleitend
- Referendare (mIwId) für die Anwalts- und/oder Wahlstation.
Freude am Strafrecht? Lust auf wissenschaftliches Arbeiten und eine Ausbildung mit direktem Mandatsbezug? Juristische Expertise auf hohem Niveau?
Alles mit „ja“ beantwortet? Dann bewerben Sie sich mit den einschlägigen Unterlagen unter karriere@rixe.law und steigen in einer dynamischen Umgebung in die spannende und herausfordernde Praxis des Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts und allgemeinen Strafrechts ein.
Wer noch? – Karriere
rixe.law sucht kontinuierlich:
- Wissenschaftliche Mitarbeiter (mIwId) mit mindestens 1. Staatsexamen in Teilzeit I promotionsbegleitend
- Referendare (mIwId) für die Anwalts- und/oder Wahlstation.
Freude am Strafrecht? Lust auf wissenschaftliches Arbeiten und eine Ausbildung mit direktem Mandatsbezug? Juristische Expertise auf hohem Niveau?
Alles mit „ja“ beantwortet? Dann bewerben Sie sich mit den einschlägigen Unterlagen unter karriere@rixe.law und steigen in einer dynamischen Umgebung in die spannende und herausfordernde Praxis des Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts und allgemeinen Strafrechts ein.