FIU Jahresbericht 2020 – Trend des steigenden Aufkommens von Geldwäscheverdachtsmeldungen setzt sich fort

Die Financial Intelligence Unit (FIU) stellt als nationale Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen das wesentliche Element der präventiven innerdeutschen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Vor diesem Hintergrund ist sie für die Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Verdachtsmeldungen über auffällige Finanztransaktionen zuständig, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.

Die Arbeitsergebnisse der FIU werden gemäß gesetzlicher Vorgabe (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 GwG) jährlich in einem statistisch aufbereiteten Bericht veröffentlicht. Dieser gibt unter anderem Überblick über die Zahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen nach §§ 43,44 GwG, die Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften nach § 42 Abs. 1 GwG sowie die Entscheidungen der Ermittlungsbehörden und der Justiz im Zusammenhang mit Geldwäschetaten, sprich auf Verdachtsmeldungen hin ergangene Anklagen und Urteile.

Kontinuierlicher Anstieg von Verdachtsmeldungen auch 2020

Der neueste Jahresbericht der FIU bezogen auf das Jahr 2020 dokumentiert erneut einen starken Anstieg der abgegebenen Verdachtsmeldungen.

Deren kontinuierlicher Anstieg lässt sich bereits seit dem Jahr 2016 erkennen und nahm seinen Höhepunkt 2019 mit einem Anstieg der Verdachtsmeldungen um 49 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt hat sich das jährliche Meldeaufkommen durch diesen Trend in den letzten zehn Jahren etwas mehr als verzwölffacht. Der aktuellste Bericht zum Jahr 2020 verzeichnet erneut einen Anstieg um rund 25%, was einer tatsächlichen Meldezahl von 144.005 Verdachtsmeldungen und einem absoluten Zuwachs von rund 29.000 Meldungen entspricht.

Ein großer Teil dieses steigenden Meldeaufkommens soll der FIU zufolge auf die Meldungen zurückzuführen sein, die in Bezug zur Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen neuen Mustern und Vorgehensweisen krimineller Handlungen im Bereich der Geldwäsche abgegeben wurden. Hierzu zählten der FIU zufolge unter anderem Betrugssachverhalte im Zusammenhang mit der Erlangung der finanziellen Soforthilfen. Nach Auffassung der FIU lässt sich der Anstieg der Verdachtsmeldungen zudem darauf zurückführen, dass die Schwelle zur Abgabe infolge der Neufassung des Geldwäschegesetzes deutlich gesunken sei. 

Mitursächlich für diese Entwicklung dürfte auch die gestiegene Sensibilität der Verpflichteten für Geldwäscheindikatoren und -sachverhalte innerhalb und außerhalb des Finanzsektors sein und die hieraus gewachsene Erkenntnis der Adressaten des GwG, dass zur Vermeidung von Haftungsrisiken im Zweifel besser zu früh als zu spät gemeldet werden sollte.

Auffälligkeiten im Bereich Nichtfinanzsektor und Kryptowährung

Während der weit überwiegende Teil der Meldungen (rund 97%) im Jahr 2020 noch immer aus dem Finanzsektor stammte, ist zudem auffällig, dass es im Bereich des Nichtfinanzsektors erneut zu einem überproportionalen Anstieg von fast 90 % Prozent im Vergleich zum Vorjahr kam. Dies soll der FIU zufolge weitestgehend auf die Verpflichtetengruppe der Notare zurückzuführen sein, was wiederum damit begründet wird, dass deren Meldepflichten durch das Inkrafttreten der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) zum 1. Oktober konkretisiert und verschärft wurden.

Ein ebenfalls überproportionaler Anstieg gegenüber dem Gesamtmeldeaufkommen war bereits 2020 im Zusammenhang mit Kryptowerten zu verzeichnen, deren Zahl sich im Vergleich zu 2019 mehr als verdoppelt hat. Auch hier stand ein Großteil der Meldungen im Zusammenhang mit Betrugsdelikten; da die virtuellen Währungen stark an Bedeutung gewonnen haben, ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.

Anstieg auch bei eingeleiteten Strafverfahren

Sofern im Rahmen der Analyse einer Verdachtsmeldung durch die FIU festgestellt wird, dass ein Vermögengegenstand mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen Straftaten im Zusammenhang steht bzw. stehen könnte, erfolgt eine Abgabe des Analyseberichts an die zuständigen Ermittlungsbehörden.

Von den hierzu durch die Staatsanwaltschaft übermittelten Rückmeldungen an die FIU bildeten Einstellungsverfügungen mit ca. 93,8 % (!) den überwiegenden Teil. Bei 6,2 % der Rückmeldungen handelte es sich um Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse oder Anklageschriften. Dieser Anteil an Strafverfahren, die aus einer Verdachtsmeldung entstehen, ist ohne Frage gering. Dennoch ist auch hier ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2019 zu verzeichnen, in dem die Quote bei 2,2 % lag.

Laut FIU zeichnen sich auch hier die Folgen der Bekämpfung zahlreicher Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Erlangung von Corona-Soforthilfen ab. So ergingen 54 % der im Jahr 2020 an die FIU übermittelten Urteile und Strafbefehle aufgrund des Tatbestands des § 264 StGB (Subventionsbetrug), der vorwiegend im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen vorlag. In der Regel wurden in diesen Fällen Geldstrafen verhängt, kam es zu Freiheitsstrafen, betrugen diese bei Urteilen durchschnittlich 16 Monate.

Ausblick

Insgesamt ist festzuhalten, dass der Geldwäschebekämpfung sowohl durch den Gesetzgeber als auch durch Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden eine kontinuierlich wachsende Bedeutung beigemessen wird. Diese wirkt sich – wenn auch teilweise deutlich verzögert – auch in der Praxis aus. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend anhalten wird, sodass Verpflichtete i.S.d. GwG angehalten sind, ihr Anti-Geldwäsche-Konzept regelmäßig zu überprüfen, ggfls. anzupassen und dessen Wirksamkeit zu kontrollieren.