Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat ihre Arbeitsergebnisse für das Jahr 2021 veröffentlicht und dokumentiert damit nicht nur die erneute Fortsetzung des langjährigen Trends eines steigenden Meldeaufkommens, sondern auch den bisher höchsten absoluten Zuwachs eingegangener Verdachtsmeldungen innerhalb eines Jahres. So gingen im Berichtsjahr 2021 298.507 Meldungen ein – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (144.005).
Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der umfassenden Gesetzesnovellierungen der letzten Jahre zum Ziel der Geldwäscheprävention und -bekämpfung kaum verwunderlich. Als unmittelbare Ursache des Meldezuwachses ist insbesondere der im vergangenen Jahr im Rahmen der Neuregelung des Geldwäschetatbestands eingeführte All-Crimes-Ansatz zu nennen. Seither können sämtliche rechtswidrige Taten Anknüpfungstat für eine anschließende Geldwäschehandlung sein, der Vorstrafenkatalog des § 261 StGB a.F. wurde vollständig aus dem Gesetz gestrichen.
Wie bereits im vorangegangenen Jahr spürbar, konnte der FIU zufolge auch in 2021 die zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) ihre Wirkung entfalten. Die Verordnung bestimmt Sachverhalte, die bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien (der Immobiliensektor zählt zu den wesentlichen Bereichen mit erhöhten Geldwäscherisiken) von bestimmten Berufsträgern – neben der allgemeinen Meldepflicht des § 43 GwG – stets zu melden sind. Deren Auswirkungen haben sich insbesondere im stark gestiegenen Meldeaufkommen der Verpflichtetengruppe der Notarinnen und Notare bemerkbar gemacht. Insgesamt hat sich der Anstieg der Meldungen aus dem Bereich des Nichtfinanzsektors im Vergleich zum Vorjahr so beinahe verdreifacht.
Der weit überwiegende Teil der Meldungen stammt mit rund 97 % jedoch nach wie vor aus dem Finanzsektor. Innerhalb dieser Verpflichtetengruppe ist ein massiver Anstieg von Meldungen durch Zahlungs- und E-Geld-Institute zu verzeichnen (absoluter Zuwachs von 95.148 Meldungen), deren angepasstes Verhalten als Reaktion auf den All-Crimes Ansatz zu werten ist.
Verglichen mit den Ergebnissen des Berichtsjahrs 2020 ist der Anteil der Meldungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie stehen (vorwiegend Betrugssachverhalte im Zusammenhang mit der Erlangung der finanziellen Soforthilfen), insgesamt deutlich zurück gegangen. Der Trend des stark steigenden Meldeaufkommens im Zusammenhang mit Kryptowerten hat sich hingegen – wie erwartet – fortgesetzt.
Den größten Teil staatsanwaltschaftlicher Rückmeldungen auf die von der FIU an die Ermittlungsbehörden abgegebenen Berichte bilden mit 90 % nach wie vor Einstellungs-verfügungen. Die Quote der Rückmeldungen eingeleiteter Strafverfahren ist zwar seit 2019 von 2,2 % auf nun 10 % gestiegen. Dieser Anstieg steht der FIU zufolge jedoch auch noch in diesem Berichtsjahr in erster Linie im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfe-Betrugsfällen. Bezogen auf alle rückgemeldeten Urteile, Strafbefehle und Beschlüsse erfolgte eine Verurteilung in 75% der Fälle aufgrund der Begehung von Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Vermehrt Gebrauch gemacht hat die FIU im Jahr 2021 von der Möglichkeit des ihr nach § 40 GwG zustehenden Mittels der Anordnung von Sofortmaßnahmen. Insgesamt ordnete sie 48 Sofortmaßnahmen an (2020: 14), wodurch Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 19 Millionen Euro angehalten wurden.
Insgesamt ist der Anteil der aus Verdachtsmeldungen entstehenden Strafverfahren somit zwar weiterhin vergleichsweise gering. Die Auswirkungen der durch den Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zeichnen sich jedoch sowohl mit Blick auf das Meldeaufkommen als auch in Bezug auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden mehr und mehr ab.