Im Compliance Elliance Journal aus Herbst 2024 hat Rechtsanwalt Alexander Sellmayer gemeinsam mit Rechtsreferendar Anselm Fischer die Compliance Schnittstellen zwischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), Geldwäschegesetz (GwG) und StGB vor dem Hintergrund von Menschenrechtsverletzungen analysiert. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass Abhilfemaßnahmen, die unternehmensseitig nach einer festgestellten Menschenrechtsverletzung zunächst (nur) nach dem LKSG ergriffen werden, darüber hinaus einen Compliance-Verstoß nach dem GwG oder unter Umständen sogar eine Strafbarkeit nach § 261 StGB nach sich ziehen können. Den vollständigen Beitrag können Sie hier abrufen.